Bild 1: Auf die Gesellenprüfung gut vorbereitetDie Verordnung über die Berufsausbildung zum Drechsler schreibt vor, dass der Auszubildende seine praktischen Kenntnisse außer durch die Anfertigung eines Gesellenstückes auch durch die Anfertigung einer Arbeitsprobe vor der Prüfungskommission nachweisen muß.
In einer kleinen Broschüre mit dem Titel "Die Arbeitsprobe" hat Diplomdesigner Prof. G. Böckelmann, Hildesheim, die Werkzeichnungen von interessanten kleinen Drechselobjekten zusammengefaßt, die in vergangenen Jahren von der Drechslerinnung Hannover zu den Gesellenprüfungen im Bundesland Niedersachsen verlangt wurden. Die freundliche Widmung "Gutes Gelingen", die mir Herr Prof. Böckelmann in mein Exemplar geschrieben hatte, war für mich Verpflichtung und Anreiz, all die faszinierenden Spielgaben, Geduldspiele und Gebrauchsgegenstände einmal übungshalber nachzuarbeiten.

Buchtipp:

Gutes Gelingen ist auch bei solchen scheinbar einfachen und weniger zeitaufwändigen Projekten keine Glückssache, sondern nur möglich, wenn der Arbeitsablauf vorher genau geplant und zweckmäßige Hilfsmittel (z.B. Spanneinrichtungen, Schablonen) exakt angefertigt wurden.
Nicht umsonst ermahnt also der Lehrmeister seinen "Stift": "Erst besinn's, dann beginn's!"